
bvvp Westfalen-Lippe: Dokumentation in der psychotherapeutischen Praxis
Zusammenfassung
Die Dokumentation der psychotherapeutischen Leistungen und des Behandlungsverlaufs ist verpflichtender Bestandteil jeder Behandlung. Diese Verpflichtung bekommt in der Modellregion für das Qualitätssicherungsverfahren für die ambulante Psychotherapie nun eine ganz besondere Bedeutung. Denn für das DeQS- Verfahren ambulante Psychotherapie müssen Erwachsenenpsychotherapeut*innen in den KVen Westfalen-Lippe und Nordrhein eine Falldokumentation (APSY/PAPSY) ausfüllen, die die Prozessqualität überprüft und viele Aufklärungs- und Behandlungsinhalte inklusive deren Dokumentation abfragt.
Es stellen sich viele Fragen dazu, wie genau diese Verpflichtung umgesetzt werden kann und muss. Wie kann dies rechtssicher mit geringem Aufwand gelingen? Wie kann man als Psychotherapeutin, als Psychotherapeut den besten Nutzen davon erzielen? Und wie ist das mit dem Einsichtsrecht der Patient*innen in ihre Patientenakten?
Die Veranstaltung stellt die rechtlichen Hintergründe dar, vermittelt umfangreiche Informationen zur konkreten Umsetzung und nimmt Bezug zur kommenden DeQS in NRW. Wie immer gibt es auch Raum für Fragen, einen Austausch über die eigene Vorgehensweise und über Sinn und Unsinn der rechtlichen Bestimmungen.
Weitere Informationen
Zur Vorbereitung empfiehlt sich: https://iqtig.org/qs-verfahren/qs-amb-psych/
Fortbildungspunkte wurden beantragt.
Zielgruppe
Psychotherapeut*innen, alle Verfahren, vorrangig Einzelsetting, Erwachsene im Raum NRW, die ab 01.01.2025 zur Teilnahme am QS- Verfahren Amb-PT verpflichtet sind.
Über die Referent:innen
Dipl.-Psych. Ulrike Böker
Dr. med. Gerhild Rausch-Riedel
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