Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Bundesärztekammer und die Bundespsychotherapeutenkammer haben mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern gemeinsame Abrechnungsempfehlungen zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen verabschiedet, die bereits seit dem 1. Juli 2024 gelten. Dafür wurden keine neuen Ziffern generiert, sondern die Abrechnung läuft über sogenannte Analogziffern. Im offenen Format des Expert:innentelefons/der Expert:innenvideoberatung stellen wir kurz die Rahmenbedingungen dar und Sie können anschließend Ihre konkreten Fragen stellen. Die Veranstaltung findet ohne Fortbildungspunkte statt und wir empfehlen zur Vorbereitung die Lektüre "Sonderausgabe des EBM Infopakets Plus: Abrechnungsempfehlungen GOÄ/GOP".