bvvp Hessen: Erste Erfahrungen mit den neuen Abrechnungsempfehlungen zu GOÄ/GOP
Im Vorstand des bvvp Hessen erreichen uns immer wieder Anfragen zu Themenbereichen, über die wir gerne mit Ihnen in den Austausch kommen wollen. Neben Informationen von unseren Experten geht es weiterhin um Ihre Perspektive, den kollegialen Austausch, die Vernetzung, die Diskussionen miteinander und vielleicht sogar die Entwicklung von Lösungen, die entweder in den Praxen hilfreich sein könnten, die wir aber auch „in die Politik tragen“ könnten.<br /><br />Wir laden Sie daher im Rahmen unserer Montagsgespräche herzlich zum gemeinsamen Austausch ein zum Thema: Erste Erfahrungen mit den neuen Abrechnungsempfehlungen zu GOÄ/GOP.<br /><br />Die Bundesärztekammer und die Bundespsychotherapeutenkammer haben mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern gemeinsame Abrechnungsempfehlungen zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen verabschiedet, die bereits seit dem 1. Juli 2024 gelten. Dafür wurden keine neuen Ziffern generiert, sondern die Abrechnung läuft über sogenannte Analogziffern. Wir möchten Ihnen nochmals kurz die Rahmenbedingungen darstellen und kommen anschließend mit Ihnen in den Austausch zu Ihren bisherigen Erfahrungen mit den neuen Empfehlungen.