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25.04.2024, 19:30 - 21:00 Uhr

bvvp-Videoberatung zur elektronischen Patientenakte (ePA)

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass auch Psychotherapeut:innen verpflichtet sind, die elektronische Patientenakte mit Befunden und Informationen zum aktuellen Behandlungsfall auf Wunsch von Patient:innen zu befüllen. Das Gesetz räumt explizit die Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Übermittlung und Speicherung von Daten ein, deren Bekanntwerden Anlass zu Diskriminierung oder Stigmatisierung der Versicherten geben kann. Dazu gehören auch Daten über psychische Erkrankungen. Dennoch bleiben viele Fragen, auf die Sie im Rahmen unserer Videoberatung Antwort erhalten. Wir laden Sie, Mitglieder wie Nicht-Mitglieder des bvvp, herzlich zu dieser kostenfreien Veranstaltung ein. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Kostenlos

Dipl.-Psych. Mag. rer. nat. Mathias Heinicke

Stellvertretender Vorsitzender des bvvp-Bundesvorstands, Digitalisierungsexperte