bvvp Bund: Die neuen Abrechnungsempfehlungen zu GOÄ/GOP
Liebe Kolleginnen und Kollegen, <br /><br />seit dem 1. Juli gelten neue Abrechnungsempfehlungen für psychotherapeutische Behandlungen von Privatversicherten und Beihilfeberechtigten. Darauf haben sich die Bundesärztekammer, die Bundespsychotherapeutenkammer, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Beihilfestellen von Bund und Ländern geeinigt. Diese Empfehlungen sind damit verbindlich und müssen erstattet werden.<br /><br />Wir stellen Ihnen die neuen Analogziffer ausführlich vor und erklären die rechtlichen Vorgaben und beispielhaft typische Abläufe einer Behandlung samt Rechnungsstellung. <br />Außerdem gibt es auch zu den bekannten Ziffern der GOÄ und GOP wichtige Informationen und Tipps zur Abrechnung und Zeit für Ihre Fragen. <br /><br />Zur Vorbereitung empfehlen wir die Digitalbroschüre "Sonderausgabe des EBM Infopakets Plus: Abrechnungsempfehlungen GOÄ/GOP", die Ende Juli 2024 an die Mitglieder versandt wurde. Nichtmitglieder können Sie über unsere Homepage für 14 Euro bestellen.<br />https://bvvp.de/publikationen/
60,00 €
Für BVVP-Mitglieder:
40,00 €
Dipl.-Psych. Ulrike Böker und Dr. med. Elisabeth Störmann-Gaede